Ablauf

Im ersten Schritt vereinbaren wir gemeinsam einen Termin für ein Erstgespräch, in dem Sie Ihr Anliegen schildern können und wir Ihnen unsere Vorgehensweise erläutern können. 

Im Anschluss finden weitere vier probatorische Sitzungen statt, die der Diagnostik und Therapieplanung dienen. 

Sollten Sie sich daraufhin für die Aufnahme einer Therapie in unserer Praxis entscheiden, kann diese in der Regel zeitnah beginnen. 

Die Behandlung erfolgt im Einzelgespräch zwischen Therapeut*in und Patient*in. Im Fall einer Kinder-/Jugendlichenbehandlung sind zusätzlich begleitende Elterngespräche möglich. 

Gespräche finden in der Regel einmal pro Woche statt und dauern 50 Minuten.

Die Häufigkeit und Dauer einer Behandlung richten sich nach Ihren Anliegen und Beschwerden.

Die gesamte psychotherapeutische Behandlung sowie alle Unterlagen unterliegen den strengen Regeln der ärztlichen Schweigepflicht.

Private Krankenkassen und Beihilfestellen

Die privaten Krankenkassen und die Beihilfe erstatten in der Regel die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung mit umfassender Diagnostik. Überwiegend werden die Kosten für das Erstgespräch und vier weitere Gesprächstermine (probatorische Sitzungen) ohne vorherige Genehmigung übernommen, wir bitten Sie jedoch, dies vorab mit Ihrer Krankenkasse zu prüfen.

 
Die Abrechnung durch Privatversicherungen und Beihilfestellen erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Dabei orientieren wir uns an den am 01.07.2024 in Kraft getretenen Abrechnungsempfehlungen für psychotherapeutische Leistungen von Bundesärztekammern, Bundespsychotherapeutenkammer, Beihilfeträgern von Bund und Ländern und dem Verband der privaten Krankenversicherungen. 
 
Die Anzahl der Therapiesitzungen sowie die Höhe der Erstattungen, die von der Privatversicherung/Beihilfestelle übernommen wird, hängt von den individuellen Bestimmungen des Versicherungstarifs ab.
Da es unterschiedliche Bedingungen für die Kostenübernahme bei Psychotherapien gibt, empfehlen wir Ihnen, sich vor Aufnahme einer Psychotherapie über die konkreten vertraglichen Bedingungen Ihres Versicherungsanbieters zu informieren. Möglicherweise erstattet Ihre Krankenkasse nicht den vollen Satz, sodass Sie ggf. zuzahlen müssten.

Selbstzahlende

Natürlich ist es auch möglich, die Psychotherapie aus unterschiedlichen Gründen selbst zu zahlen. Dabei sind keinerlei weitere Formalitäten zu erfüllen. 

Bei der Vergütung orientieren wir uns an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), eine Sitzung kostet aktuell 
135,52€ (Verhaltenstherapie, Steigerungssatz 3,1 GOP) bzw. 
135,54€ (Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Steigerungssatz 3,37 GOP).

Gesetzliche Krankenkassen und das Kostenerstattungs-Verfahren

Da wir eine Privatpraxis führen, können wir leider nicht direkt mit den gesetzlichen Krankenversicherungen abrechnen. Wenn Sie wünschen, dass Ihre gesetzliche Krankenkasse die Kosten für eine Therapie übernimmt, ist dies nur im Kostenerstattungsverfahren nach §13 Abs. 3 SGB V möglich. Als Patient*in haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf eine zeitnahe Behandlung. Nach §13 Abs. 3 SGB V sind Krankenkassen dazu verpflichtet, für die Kosten der Behandlung ihrer Versicherten aufzukommen, wenn hierfür eine Indikation und Notwendigkeit besteht. Kann Ihnen die Krankenkasse innerhalb eines zumutbaren Zeitrahmens keinen Therapieplatz bei einem/einer Vertragsbehandler*in anbieten, so ist sie angehalten, die Kosten für eine Behandlung auch in einer Privatpraxis zu übernehmen. Für die Kostenübernahme im Kostenerstattungsverfahren muss ein Antrag an Ihre Krankenkasse gestellt werden. Bitte kontaktieren Sie uns, damit wir Ihnen das dafür notwendige Procedere erläutern können.